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Eine Studentin hat aufgrund ihrer Dyslexie einen Zeitzuschlag für die Zulassungsprüfung zum Medizinstudium beantragt.
KEYSTONE/Christian Beutler
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Bundesgericht weist Dyslexie-Fall an Vorinstanz zurück

Der Zulassungstest für das Medizinstudium, der Numerus Clausus, muss vom Berner Verwaltungsgericht überprüft werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Berner Justiz muss abklären, ob der Test für Menschen mit einer Lese- und Schreibschwäche, einer Dyslexie, fairer gestaltet werden kann.

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