Bundesverwaltungsgericht verschärft Asylpraxis gegenüber Eritrea
Nur weil Eriteer ihr Land illegal verlassen und deswegen mit einer Strafe rechnen müssen, ist für die Schweiz kein Asylgrund mehr. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen begründet sein Grundsatzurteil damit, dass die Bestrafungen nicht mehr so schwerwiegend ausfallen. Betroffen vom Gerichtsurteil sind Eritreer, die noch nie zum Nationaldienst aufgeboten wurden, ihn bereits absolviert haben oder aus dem Dienst entlassen worden sind.
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