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Auch bei 10 Rappen: Post fordert Restbetrag ein

Eine Hörerin meldet sich beim SRF-Konsumentenmagazin: Sie hat einen Brief erhalten, der zu wenig frankiert war – mit 90 Rappen statt einem Franken. Nun soll sie die fehlenden zehn Rappen bei der Post nachzahlen. Sie fragt: «Muss ich dies wirklich bezahlen? Schliesslich habe ich nichts falsch gemacht, sondern jemand, der uns einen Brief geschickt hat.» Es ist aber tatsächlich so: Wenn der Absender nicht auf dem Couvert erkennbar ist, bittet die Post die Empfänger zur Kasse. Eine nicht unumstrittene Praxis.

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