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Bauernbratwurst und -brot: Keine geschützte Bezeichnung

Es gibt alle möglichen Lebensmittel mit der Bezeichnung «Bauer», wie zum Beispiel Bauernbratwurst, Bauernbrot, Bauernschüblig oder Bauernrösti. Ein «Espresso»-Hörer interessiert es nun, was diese Lebensmittel dazu qualifiziert, den «Bauern» im Namen zu tragen. «Espresso Aha!» erfährt: Diese Bezeichnung ist nicht geschützt. Anders ist es bei Produkten mit «Berg» oder «Alp» im Namen. Für Bergkäse, Alpwurst und Co. gibt es strenge Vorschriften.

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