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Eingeschriebener Brief mit Ausweis ist nur mit Ausweis abholbar

Eine Frau aus dem Kanton Zürich hat durch ihre Heirat einen neuen Namen bekommen. Sie hat deshalb auf dem Passbüro einen neuen Pass und eine neue ID anfertigen lassen. Weil sie nicht zuhause war, musste sie das eingeschriebene Couvert mit den neuen Dokumenten auf der Post abholen. Sie fragt sich: «Wie holt man eine eingeschriebene Sendung auf der Post ab, wenn man einen gültigen Ausweis zeigen sollte, der aber im Abholcouvert steckt?» Die Katze beisst sich in den Schwanz «Espresso» klärt, was gilt.

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