Frisierte E-Bikes haben auf der Strasse nichts verloren
Sie heissen «Speedbox» oder «Speedclip». Sie sind winzig klein, sorgen aber für zünftig Schub: Denn mit ihnen lassen sich Elektrovelos frisieren. Der Handel mit solchen Geräten ist legal, allerdings darf man mit einem frisierten E-Bike nicht auf die Strasse. Wer erwischt wird, dem droht eine happige Busse. Zudem verliert man bei einem Unfall mit einem frisierten Elektrovelo unter Umständen den Versicherungsschutz. Und der Anspruch auf Garantie fällt weg.
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