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Grillen-Pulver in Guetzli, Teigwaren oder Schoggistengeli erlaubt

Wer bei den Inhaltsstoffen folgende Angabe liest: «Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)», der isst Grillenmehl. Eine neue EU-Verordnung erlaubt seit kurzem das Beifügen von Grillen-Pulver in gewissen Lebensmitteln. So kann das proteinreiche Pulver zum Beispiel in Backwaren, Teigwaren, Guetzli, Suppen oder Schoggi sein. Doch die Deklaration ist Pflicht, ebenso der Hinweis für Allergikerinnen und Allergiker. Denn laut Allergiezentrum Schweiz sind Personen, die gegen Krebs- und Weichtiere, sowie Hausstaubmilben allergisch sind, auch bei Insekten-Mehl gefährdet.

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