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Junge Marokkanerin darf Schweizer Verwandte nicht besuchen

Eine junge Frau aus Marokko wollte 14 Tage Ferien bei der Familie ihrer Schwester im Kanton Solothurn machen. Die Schwester ist seit 12 Jahren mit einem Schweizer verheiratet, das Paar hat zwei Kinder und ein Einfamilienhaus. Für das Visum reichte die Familie auf der Schweizer Botschaft in Marokko diverse Unterlagen ein. Der Antrag wurde abgelehnt. Ebenso eine Einsprache beim Staatssekretariat für Migration. Begründung: Es bestehe das Risiko, dass die junge Frau die Schweiz nicht fristgerecht verlasse. Finanzielle und andere Garantien der Gastgeber spielten keine Rolle.

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