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«Mein Kästli wurde aufgebrochen. Haftet die Badi?»

Gelegenheit macht Diebe: Wer in der Badi seine Wertsachen im Schuh versteckt oder unter dem Tüechli, muss sich nach dem Schwumm nicht wundern, wenn alles weg ist. Bäder stellen deshalb Schliessfächer zur Verfügung. Doch wer haftet, wenn das Kästli aufgebrochen wird? «Espresso» klärt auf.

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