Mit dem Zug in die Ferien: Was gilt in Sachen Entschädigung?
Eine «Espresso»-Hörerin verreist mit dem Zug in die Ferien – via Paris und London nach Edinburgh. Weil ihr Zug auf der Rückfahrt erst mit grosser Verspätung in London ankommt, verpasst sie die Anschlüsse. Eine Entschädigung erhält sie aber nur für die erste Teilstrecke. Die restlichen Kosten muss sie selbst tragen. Sie fragt sich nun, was in Sachen Entschädigungen gilt. Tatsächlich habe man als Passagier das Nachsehen, wenn man einen Anschlusszug verpasse, sagt Reiserechtsexperte Reto Ineichen. Vom verspäteten Unternehmen kann man jedoch unter Umständen eine Entschädigung einfordern.
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