No-Show-Flüge: «Den letzten Flug kann man verfallen lassen»
Die sogenannte No-Show-Regelung von Fluggesellschaften verärgert Passagiere seit Jahren. Bucht ein Passagier Flüge mit Zwischenstopps, müssen alle Flüge der Reihe nach geflogen werden. Lässt man einen Flug aus, verfallen die restlichen Buchungen. Verzichtet man auf die letzte Teilstrecke, muss mit einer Nachzahlungsforderung gerechnet werden. Ein deutscher Passagier hat sich geweigert, diese hohe Nachzahlung zu leisten, und vor Gericht Recht bekommen. Nun lässt die Lufthansa ihre Berufung fallen. Ein Eingeständnis, finden Experten und raten: Nachzahlungsforderungen «einfach mal nicht zahlen».
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