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Rentnerinnen diskriminiert: Weniger Vergütung für Brustprothesen

Erkrankt eine Frau erst im AHV-Alter an Brustkrebs und ist sie auf eine Brustprothese angewiesen, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Bis anhin waren das 360 Franken pro Kalenderjahr, seit Oktober 2021 nur noch 190 Franken. Eine solche Prothese ist aus Silikon, man trägt sie ausserhalb des Körpers in einem Spezial-BH. Sie kostet 400 Franken und muss wegen Abnützung jedes Jahr ersetzt werden. Wenn die Frau vor dem AHV-Alter an Brustkrebs erkrankt, übernimmt die IV die Kosten und zahlt jährlich 400 Franken, lebenslang.

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