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IMAGO / Michael Gstettenbauer
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Verwaltungen schüchtern Mieter mit Kündigungsdrohungen ein

Mieterinnen und Mieter, die eine Mietzinserhöhung anfechten, können weiter den bisherigen Mietzins zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Und sie sind auch vor einer Kündigung geschützt. Gewissen Vermietern ist diese Regel offenbar egal: Man bekomme vermehrt Meldungen von Mieterinnen und Mietern, die während eines Anfechtungsverfahrens Mahnungen und gar Kündigungsdrohungen erhalten, heisst es beim Zürcher Mieterverband. «Espresso» sagt, wie man in einem solchen Fall am besten vorgeht.

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