Für ein Testament braucht es nicht zwingend einen Notar oder Anwalt. Damit es gültig ist, müssen indes einige Punkte beachtet werden.
Ein Erbvertrag empfiehlt sich etwa, wenn die sogenannten «Pflichtteile» verletzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kinder ganz auf eine Erbschaft verzichten, solange noch ein Elternteil lebt.
Rosmarie Naef, Juristin und Beobachter-Erbrechtsexpertin, erklärt, wie man seinen Nachlass richtig regelt und beantwortet Hörerfragen rund um das Thema «Testament und Erbschaft».