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Die Dauer einer Vergewaltigung darf nie zugunsten des Täters ausgelegt werden, urteilt das Bundesgericht.
KEYSTONE/Jean-Christophe Bott
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Bundesgericht präzisiert Leiturteil zu Vergewaltigung

Das Bundesgericht hat in einem frisch veröffentlichten Urteil erklärt, dass die Dauer einer Vergewaltigung nie zugunsten des Täters ausgelegt werden darf. Damit präzisiert das Bundesgericht einen früheren Entscheid zu einem Basler Vergewaltigungsfall, der schweizweit für grosses Aufsehen sorgte.

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