Im Prozess in Italien hatten Wissenschaftler in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass der Mörder ein bestimmtes Gen besitzt, das aggressiv machen soll. Der Täter sei damit nur vermindert schuldfähig.
Haben Gen- oder zum Beispiel auch Hirnanalysen tatsächlich im Gerichtssaal etwas zu suchen? Gibt es ein Verbrecher-Gen oder ein Verbrecher-Gehirn? Sind damit die Gene und das Gehirn - und nicht der ganze Mensch - schuld an Verbrechen? Und was würde das für unser Rechtssystem bedeuten?
Es debattieren der Rechtstheoretiker Matthias Mahlmann, und der Mediziner und Philosoph Henrik Walter.