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Ein Vergewaltigungsfall in Basel sorgte für Unmut: Nun hält das Bundesgericht fest, dass sich die Dauer einer Vergewaltigung nie strafmildernd auswirken darf.
Keystone/GEORGIOS KEFALAS
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Kurze Vergewaltigung, kurze Strafe? Bundesgericht korrigiert sich

Die Dauer einer Vergewaltigung dürfe für das Strafmass in keinem Fall zugunsten des Täters berücksichtigt werden. Dies betont das Bundesgericht heute in einem publizierten Fall aus dem Kanton Wallis und präzisiert ein früheres Urteil aus dem Kanton Basel-Stadt, das für viel Aufsehen sorgte.

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Fall Elsässerstrasse - unter diesem Stichwort wurde damals in den Medien über eine Vergewaltigung in Basel berichtet. Eine junge Frau wurde auf dem Nachhauseweg vom Ausgang vergewaltigt. Für Zündstoff sorgte dann die Urteilsbegründung des obersten Basler Gerichts. Die zuständige Richterin sagte unter anderem, dass sich die «relativ kurze Dauer» der Vergewaltigung strafmildernd auswirke. Das Bundesgericht bestätigte diesen Punkt im Urteil.

Nun hat sich ein Mann aus dem Kanton Wallis, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, auf dieses Bundesgerichtsurteil berufen und wollte Strafmilderung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und präzisiert sein Urteil zum Fall Elsässerstrasse.

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In dieser Episode zu hören
- Agota Lavoyer, Beraterin für Opfer sexualisierter Gewalt

- Marianne Heer, ehemalige Oberrichterin und Rechtsprofessorin Universitäten Bern und Freiburg

- Noëmi Ackermann, Inlandredaktorin SRF

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Links
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Team

- Moderation: Dominik Rolli

- Produktion: Peter Hanselmann

- Mitarbeit: Tim Eggimann

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