Archäologie: Wie wertvoll ist ein Stein?
Der Walliser Polizeikommandant hat in der Türkei einen Stein eingesteckt und musste dafür ins Gefängnis. Erstaunlich: In der Schweiz landen Steine bei Ausgrabungen oft auf dem Schutthaufen.Für die Aargauer Kantonsarchäologin Elisabeth Bleuer gibt es klare Kriterien, wann zum Beispiel eine ausgegrabene Mauer erhalten wird - und wann sie abgebaut wird: «Wenn wir herausfinden wollen, wie eine Mauer gebaut wurde, dann bauen wir sie ab».Geschäft mit Steinen «undenkbar»Oftmals werden die Steine anschliessend entsorgt. Bestünde kein Interesse, diese Steine weiter zu verwerten, womöglich sogar zu verkaufen? Für Elisabeth Bleuer ist es «undenkbar», mit archäologischen Objekten ein Geschäft zu machen: «Das halte ich für eine schlechte Idee».Trotzdem: Auch in der Schweiz ist es verboten, Fundstücke mitzunehmen. In der Schweiz regelt dies das Schweizerische Zivilgesetzbuch: ZGB Art. 723, «Schatz». (porr)
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