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Das Verkaufsverbot von Lachgas in Basler Bars ist rechtens.
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Bundesgericht: Basler Abgabeverbot von Lachgas definitiv

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines Barbetriebs gegen das in Basel verfügte Abgabeverbot von Lachgas nicht eingetreten. Damit sind die entsprechenden Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts rechtskräftig, wie das Kantonale Laboratorium am Mittwoch mitteilte.

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