Weitere Themen:
- Ein Gespräch über die unbekannte Welt der Wasserpilze im Engadin.
- Hochbetrieb in den Mostereien. Eine Reportage bei einem der größten Saft-Produzenten.
Der oberste Verwaltungsrichter hat die Begründung eines Urteils nachträglich eigenmächtig geändert. Laut Bundesverfassung ist dies nur nach Rücksprache mit den beiden anderen Richtern des Dreiergremiums zulässig. Das Verwaltungsgericht erklärt, das Urteilsdispositiv habe «keine Änderung erfahren».
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