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Seit Anfang Jahr dürfen Staatsanwaltschaften Vorschüsse auf Ehrverletzungsklagen verlangen. Diverse Ostschweizer Kantone machen dies, darunter auch der Kanton Graubünden. Bei 36 Anzeigen in Graubünden wurde eine solche Zahlung verlangt. Die Praxis wird auch kritisiert.
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