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Die Stadt St. Gallen darf auf einem rund 600 Meter langen Abschnitt im Bereich St. Leonhardstrasse/Oberer Graben kein Tempo 30 einführen. Dagegen gewehrt hatte sich der TCS St. Gallen/Appenzell, dem das St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons nun Recht gegeben hat.
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