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Neu brauchen auch Personen, die potenziell gefährliche Hunde betreuen, zum Beispiel eine Hundesitterin, eine Bewilligung. (Symbolbild)
SRF / Marc Hanimann
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Thurgauer Grosse Rat ändert Hundegesetz

Erneut hat der Grosse Rat, das Thurgauer Kantonsparlament, das Hundegesetz angepasst. Bereits vor einem Jahr gab es Änderungen. Die Änderungen waren im Rat weitgehend unbestritten. Der Kanton Thurgau hat das strengste Hundegesetz der Ostschweiz.

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