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Das Bundesgericht rügt die Bündner Behörden auch für die lange Bearbeitungszeit des Gesuchs. (Archivbild einer anderen Demonstration in Davos, 2023)
Keystone/Gian Ehrenzeller
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WEF-Demo: Bundesgericht rügt Bündner Behörden

Anlässlich des Weltwirtschaftsforums im Januar 2023 wollten WEF-Gegner auf der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters eine Kundgebung durchführen. Sie erhielten dafür keine Bewilligung. Dies sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sagt das Bundesgericht.

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Weitere Themen:

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