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Die Villa an der Obergrundstrasse wurde vor fünf Jahren illegal besetzt.
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Luzerner Journalistin erhält recht vor Bundesgericht

Die Frau, welche vor fünf Jahren für das Onlineportal Zentralplus aus einem illegal besetzten Haus berichtete, wird nicht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Das Bundesgericht klärt mit seinem Urteil aber die umstrittene Grundsatzfrage nicht, ob Pressefreiheit oder Eigentum höher zu gewichten ist.

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Weiter in der Sendung:

  • Kriens lagert das Catering für Schulhorte nach Zürich aus.
  • Auch diese Ostern finden Gottesdienste wegen Corona unter Auflagen statt.

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