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Das Bundesgericht in Lausanne wies die Beschwerde des Zuger Waffensammlers ab.
Keystone/Laurent Gillieron
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Zuger Sammler erhält seine Waffen nicht zurück

Ein Mann aus dem Kanton Zug hat sich vergeblich dagegen gewehrt, dass seine Waffen vernichtet werden. Der Waffensammler hatte diese vor einigen Jahren ohne Bewilligung in die Schweiz importiert. Laut dem Bundesgericht kam seine Forderung jedoch zu spät.

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Weiter in der Sendung:

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