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Das Zürcher Kantonsparlament will kein Teilungsamt für Erbschaftsfälle prüfen.
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Zürcher Kantonsparlament lehnt Prüfung eines Teilungsamts ab

Nach dem Tod eines Familienmitglieds mischen sich unter die Trauer auch komplexe, juristische Fragen. Die Zürcher Regierung müsse deshalb für die Abwicklung von Erbschaftsfällen den Sinn eines Teilungsamtes prüfen, verlangten Grüne und SP. Das Kantonsparlament hat das Anliegen aber abgelehnt. 

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