Kopftuchverbot im Unternehmen ist unzulässig
Der Fall einer Muslimin, deren französische Arbeitgeberin ihr das Tragen eines Kopftuches bei Kundenkontakten verboten hatte, ist nach Ansicht von EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston eine «rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung». Der Europäische Gerichtshof kann diesem Gutachten in seinem Urteil folgen, muss dies aber nicht zwingend tun.
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