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Das Bundesverwaltungsgericht hat der Krankenkasse Assura Recht gegeben: Sie muss ihre finanziellen Reserven nicht senken, um tiefere Prämien zu erreichen - wie es das BAG verlangt hatte.
Der Bundesrat krebst zurück: Die umstrittene Verordnung, wonach Tanten oder Göttis fürs Kinderhüten eine Bewilligung bräuchten, wird überarbeitet und entschärft.