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Das Oberverwaltungsgericht NRW während der Urteilsverkündung.
IMAGO/Rüdiger Wölk
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Urteil bestätigt: AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall

Der deutsche Verfassungsschutz hat die Partei AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Montag ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz. Welche Bedeutung hat das Urteil für die Arbeit des Verfassungsschutzes und für die AfD?

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