Die Grünen und ein SVP-Grossrat hatten den Antrag gestellt, das Stimmvolk über die Vorlage entscheiden zu lassen. Das sogenannte Behördenreferendum erreichte im Parlament das notwendige Quorum von 35 Stimmen. Es gab 47 Stimmen für die Volksabstimmung.
Gebühren werden erhöht
Der Grosse Rat hiess das Sparpaket nach der zweiten Beratung mit 92 zu 41 Stimmen gut. Die Bürgerlichen waren dafür, die Linken und Grünen dagegen. Die Vorlage zur Anpassung von Gebühren wurde ebenfalls klar gutgeheissen - allerdings stimmte die SVP dagegen, die SP dafür.
Die mehr als 30 Massnahmen im Paket umfassen Einsparungen bei Bildung, im Sozialen, in der Kultur und bei der Umwelt. Die Leistungsanalyse umfasst insgesamt über 190 Massnahmen. Über die meisten kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz entscheiden. Für die Jahre 2015 bis 2018 geht es bei den Massnahmen in der Kompetenz des Parlamentes um rund 140 Millionen Franken.
Berufswahljahr wird gestrichen
Bereits bei der ersten Beratung der Vorlage hatte der Grosse Rat im Juli beschlossen, das Werkjahr für Schülerinnen und Schüler gegen den Antrag der Regierung nicht abzuschaffen.
Das Angebot eines Berufswahljahres wird jedoch gestrichen - damit werden rund 2 Millionen Franken pro Jahr gespart. Das Parlament bestätigte am Dienstag beide Entscheide.
Keine Pilzkontrollen mehr
Zudem beschloss das Parlament, die minimale Schülerzahl an einer Primarschule für eine Abteilung von derzeit 12 auf 15 zu erhöhen. Die Maximalgrösse von 25 Schülern wird beibehalten.
An den Mittelschulen müssen die Eltern pro Semester 400 Franken bezahlen, wenn ihr Kind als Freifach den Instrumentalunterricht besucht. Und die Pilzkontrolle im Kanton Aargau wird aufgehoben - um 15'000 Franken pro Jahr zu sparen.
Auch bei den Rentnern wird gespart
Der Grosse Rat entschied, bei sich selbst nur teilweise zu sparen. So erhalten die Parlamentsmitglieder weiterhin unter anderem die Botschaften zu den Vorlagen schriftlich im Kuvert per Post zugestellt. Die Regierung hatte vorgeschlagen, die gesamten Unterlagen nur noch auf elektronischem Weg zu versenden.
Auch Rentnerinnen und Rentner, die in einem Heim leben, müssen dem Kanton unter die Arme greifen. Der Grosse Rat erhöhte gegen die Stimmen der SVP die Limiten für den sogenannten Vermögensverzehr.
Ergänzungsleistungen (EL) erhält im Aargau nur noch, wer über ein Vermögen von weniger als 37'500 Franken (Ehepaare: 60'000 Franken) verfügt. Ein Heimbewohner muss sein Erspartes also bis auf diese Limite verbrauchen, bevor er Anspruch auf EL hat. Der Kanton wird auf diese Weise 8 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Parteien beharren auf ihren Positionen
Alle Parteien bekräftigten bei der zweiten Beratung der Vorlage erneut ihre Standpunkte. Die Bürgerlichen stellten sich hinter die Leistungsanalyse, die Linksparteien lehnten diese ab.
Der Aargau habe ein Ausgaben- und nicht ein Einnahmenproblem, hiess es bei der SVP. Die Ausgaben würden weiterhin wachsen. Der Aargau müsse daher mehr sparen, sonst drohten später Steuererhöhungen.
Genau umgekehrt argumentierte die SP. Der Aargau habe wegen der Steuersenkungen ein Einnahmenproblem. Schuld daran seien der Regierungsrat und das Parlament. Die Einsparungen setzten die Zukunft des Kantons aufs Spiel.
Finanzdirektor erwartet «gröberes Defizit»
FDP, CVP und BDP machten sich für die Vorlage stark. Die FDP forderte einen Abbau der Stellen in der Kantonsverwaltung. Die Vorlage der Regierung sei ausgewogen, hielt die CVP fest. Kritisch bis ablehnend äusserten sich die Grünliberalen, EVP und die Grünen.
Landammann und Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, der Aargau müsse einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben. Daher seien Massnahmen notwendig. Der Aargau habe 2003 das letzte Sparpaket geschnürt.
Mit Blick auf die Staatsrechnung 2014 sagte Brogli, es bestehe die Gefahr, dass der Abschluss ein «gröberes Defizit» ausweise, falls die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank kleiner ausfalle.