1800 Franken Busse wegen Verstoss gegen das Baugesetz: So lautet der Strafbefehl gegen einen Architekten, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Das Urteil sei bereits rechtskräftig, der Architekt habe die Strafe akzeptiert. Er beobachte heute jede Kirchturmspitze besonders genau, erzählt er gegenüber der Zeitung.
Der Fall hatte im Sommer 2013 für nationale Schlagzeilen gesorgt: Kurz vor einer Beerdigung an einem Donnerstag stürzte die 100 Kilogramm schwere und über zwei Meter lange Kirchturmspitze auf den Boden. Der goldene Wetterhahn blieb am Kirchturm hängen. Der Pfarrer erklärte gegenüber verschiedenen Medien, es sei eine «Fügung» gewesen, dass sich zu diesem Zeitpunkt niemand in der Gefahrenzone befunden habe.
Man hätte Gefahrenzone absperren müssen
Die Aargauer Behörden allerdings liessen es nicht dabei bewenden: Sie leiteten nach dem Vorfall eine Untersuchung ein und kommen nun zum Schluss, der Architekt hätte zumindest die Absperrung der Gefahrenzone veranlassen müssen. Denn die Kirchturmspitze war schon Tage vorher schief, ein Mitglied der Kirchenpflege hatten den Architekten und einen Spengler darüber bereits informiert. Weil sich die Schieflage nicht verschlimmerte sahen die Bauexperten aber keinen akuten Handlungsbedarf.
Jetzt muss der Architekt für diese Fehleinschätzung also geradestehen. Ob gegen weitere Personen ermittelt wird, bleibt vorerst unklar. Die Staatsanwaltschaft war am Sonntag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Allerdings: Bei der Kirchenpflege in Oberentfelden ist nichts über weitere Untersuchungen bekannt.
Bekannt ist inzwischen aber, weshalb die Kirchturmspitze plötzlich in die Tiefe fiel: Unter dem Blechdach befand sich eine 150-jährige Holzkonstruktion. Weil das Dach irgendwo leckte und Wasser eindringen konnte, wurde das Holz darunter morsch.
Kirchenpflege erhält «Beweisstück» Kirchturmspitze bald zurück
Die Kirchenpflege will die Kirchturmspitze so bald wie möglich wieder sanieren. Alle Offerten dafür wurden eingeholt. Und nun können die Arbeiten wohl endlich auch bald beginnen. Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage von Radio SRF, dass nun alle Verfahren abgeschlossen sind, und dass man deshalb das Beweisstück Kirchturmspitz wieder der Gemeinde aushändigen könne.
Die reformierte Kirchgemeinde Oberentfelden ist also froh, dass die Untersuchungen zum Fall «Kirchturm-Absturz» endlich beendet sind. Denn erst wenn die Kirchturmspitze wieder an ihrem alten Platz steht, ist der Fall auch für die Kirchgemeinde endgültig abgeschlossen.