Das Aargauer Kantonsparlament hatte Ende März entschieden, die schwarze Liste bereits auf Anfang Juli einzuführen. Wer auf der Liste steht, ist mit einem Leistungsaufschub belegt. Einzig bei Notfällen bezahlt die öffentliche Hand die Kosten.
Die von bürgerlichen Parteien forcierte Liste soll eine bessere Zahlungsmoral bei den Versicherten bewirken und die Anzahl der Verlustscheine aus Krankenkassenausständen senken. Der Kanton muss 85 Prozent der offenen Kosten bezahlen.
Problem Datenaustausch
«Im Vollzug stösst das Instrument auf Schwierigkeiten», teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit. Nicht einfach gestalte sich der Datenaustausch zwischen den Krankenversicherungen und der Sozialversicherung Aargau (SVA).
Die Sozialversicherung ist gemäss Kanton darauf angewiesen, dass die Versicherungen sowohl die Betreibungen als auch allfällige Zahlungseingänge bereits Betriebener melden, die noch nicht auf der Liste figurieren. Der Aargau möchte verhindern, dass Personen, die ihre Betreibung innerhalb der 30-Tage-Frist begleichen, auf der Liste landen.
Kritik an Krankenkassen
«Gewisse Versicherer nehmen die Aufgabe ernster, andere foutieren sich», sagt DGS-Mediensprecher Balz Bruder auf Anfrage. Es sei schwierig, die Liste korrekt und effizient zu bewirtschaften. Obwohl seit Anfang Juli rund 7700 Betreibungen registriert wurden, stehen gemäss Bruder derzeit weniger als 1000 Personen auf der schwarzen Liste.
Nach der Vorstellung des Kantons sollte die Praxis so aussehen: Wenn eine Krankenkasse eine versicherte Person betreibt, meldet die Kasse dies der Sozialversicherung Aargau. Diese fordert die säumige Person mit einer 30-tägigen Frist zur Zahlung auf. Geht keine Zahlung ein, werden die von der Betreibung betroffenen Versicherten auf die schwarze Liste gesetzt.
Der Bund solls richten
Der Kanton will nun gemeinsam mit der SVA das Gespräch mit den Krankenkassen führen. Es gehe darum, dass die richtigen Daten zur richtigen Zeit auf einheitliche Art und Weise von den Krankenkassen zur SVA gelangten, hält das DGS fest.
Zudem forderte das DGS den Bund auf, die Verordnung über die Krankenversicherung anzupassen oder eine technische Verordnung mit klaren Leitlinien für alle Beteiligten zu schaffen. Auf diese Weise soll gemäss DGS sichergestellt werden, dass die Abläufe bis Ende Jahr etabliert sind.
Auch Kanton Solothurn hatte zu Beginn Probleme
Mehr Erfahrung mit der Säumigenliste hat der Kanton Solothurn. 2012 führte er die Liste ein. Derzeit seien etwa 1000 Prämien-Sünder auf der Liste, sagt Claudia Hänzi, Leiterin des Amtes für soziale Sicherheit im Kanton Solothurn, gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Man habe ebenfalls Anfangsschwierigkeiten gehabt.
Gewisse Krankenkassen hätten die Daten nicht ausreichend gelieferet. Man habe deshalb das Gespräch gesucht, und mittlerweile funktioniere die Säumigenliste wunschgemäss. Laut Hänzi erfüllt sie auch ihr Ziel, nämlich die Zahlungsmoral zu verbessern. «Wenn wir den säumigen Prämienzahlern erklären, dass sie auf dieser Liste landen könnten, dann bezahlen sie häufig».