Die ambulante Therapie des wegen vorsätzlicher Totüng verurteilten Mannes sei zu Recht in eine stationäre Massnahme umgewandelt worden, findet das Bundesgericht.
Vor dem Tötunsgdelikt in Egliswil hatte der Mann die Prostituierte finanziell unterstützt. Durch die hohe Summe - rund 100'000 Franken - erhoffte er sich, dass die Frau eine Beziehung mit ihm eingehen würde.
Hohe Rückfallgefahr
Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil das hohe Rückfallrisiko des Mannes. Er hatte noch während des Strafvollzugs heimlich versucht, Kontakt zu Prostituierten herzustellen.
Ausgehend vom psychiatrischen Gutachten dürfe davon ausgegangen werden, dass sich der Mann wieder in eine vergleichbare Beziehungskonstellation bringen könnte wie zum Zeitpunkt seiner Tat, ohne dies selbst zu erkennen, so die Lausanner Richter.
Das Risiko sei gross, dass er sich in Situationen hinein manövriere, in denen er wieder der Unterlegene sei. Dies könne dazu führen, dass er sich erneut ausnutzen lasse, ohne die von ihm erhoffte Gegenleistung zu erhalten.
Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, besteht die Risikokonstellation beim Verurteilten aus einem Zusammenspiel von eingeschränkten psychischen Fähigkeiten, einer grossen emotionalen und sexuellen Bedürftigkeit und sowie einem geringen sozialen Urteilsvermögen.