Das Aargauer Stimmvolk hat am 5. Juni bei der Kinderbetreuung über zwei Vorlagen zu entscheiden
- Volksinitiative «Kinder und Eltern – für familienergänzende Betreuungsstrukturen» (Hauptabstimmung)
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Gegenvorschlag der Regierung)
Bei der Volksinitiative handelt es sich um einen sehr detailliert formulierten Gesetzesentwurf. Er verlangt, dass die Gemeinden im Aargau flächendeckend Betreuungsstrukturen einrichten. Und die Initiative schreibt auch genau vor, wie diese Strukturen auszusehen haben und wie die Betreuungspflicht der Gemeinden kontrolliert werden soll.
Der Gegenvorschlag der Regierung lässt den Gemeinden sehr viel Freiraum. Er schreibt ihnen aber vor, dass sie bedarfsgerechte Strukturen einrichten und bezahlen müssen.
Initiative hat immer Vorrang
Das Stimmvolk kann beide Vorlagen annehmen, also zweimal Ja sagen. Die Möglichkeit für ein doppeltes Ja gibts es manchmal auch bei eidgenössischen Vorlagen. Werden dann beide Vorlagen angenommen, gibt die Stichfrage den Ausschlag darüber, welche Vorlage angenommen ist.
Im Aargau besteht diese Möglichkeit nicht. Hier gilt die Regelung, dass bei einem doppelten Ja automatisch die Volksinitiative angenommen ist, egal wie viele Ja-Stimmen der Gegenvorschlag holt. So steht es im Gesetz über die politischen Rechte.
Sollte also am 5. Juni die Volksinitiative zur Kinderbetreuung 50.1 Prozent Ja-Stimmen erhalten, der Gegenvorschlag aber 65 Prozent, so gelten am Schluss die Bestimmungen der Initiative.
Die Konstellation eines möglichen doppelten Ja ist selten im Aargau. 1999 war dies zum letzten Mal der Fall. Damals ging es um die Jugendförderung. Dem Stimmvolk lagen eine Initiative und ein Gegenvorschlag vor. Ein doppeltes Ja gab es aber nicht. Die Initiative wurde deutlich verworfen, der Gegenvorschlag kam durch.