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Die Stimmen im Obwaldner Kantonsrat zum Öffentlichkeitsprinzip.
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 28.06.2019. Bild: Keystone
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Akten sollen einsehbar sein Obwaldner Kantonsparlament will mehr Transparenz

Der Kanton Obwalden muss ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht in seiner Verwaltung einführen. Das Kantonsparlament hat am Freitag in seiner Session eine Motion überwiesen, die das Öffentlichkeitsprinzip fordert.

Den Vorstoss, den Mike Bacher (CVP) und den 20 Ratsmitglieder mitunterzeichnet hatten, wurde mit 23 zu 18 Stimmen bei 12 Enthaltungen überwiesen. Der Motionär sagte im Rat, das Volk sei heute gegenüber der Verwaltung in Obwalden in der schwächeren Position. Überdies hätten bereits 24 Kantone das Prinzip eingeführt oder seien dran.

«Gesetz auf Vorrat»

Die Regierung sah hingegen keinen Handlungsbedarf. Es sei ein «Gesetz auf Vorrat», die Erwartungshaltung daran viel zu hoch. Die Bürger erhielten mit dem Gesetz nicht mehr Dokumente als heute, sagte der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements Christoph Amstad. Und gerade auch das Schwärzen sensibler Daten sei sehr aufwändig.

Der Aufwand entsteht nicht beim Schreiben des Gesetzes, sondern bei dessen Umsetzung.
Autor: Helen Keiser Kantonsrätin CSP

Dieser Meinung schloss sich auch die FDP und die CSP an. Sie kenne den grossen Aufwand, sagte CSP-Fraktionschefin Helen Keiser, da sie im Kanton Zug arbeite, welcher das Öffentlichkeitsprinzip bereits eingeführt habe.

«Wissen ist Macht»

«Haben sie das Gespür, dem Wunsch vieler Menschen nach klar geregelter Transparenz nachzukommen», forderte Ivo Herzog (SVP) das Parlament auf. Der Rat habe die Chance, Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen. Er wies aber auch darauf hin, dass seine Fraktion in der Frage gespalten sei.

Wer kein schlechtes Gewissen hat, muss auch nichts verbergen.
Autor: Ivo Herzog Kantonsrat SVP

Marcel Jöri (CVP) kritisierte, die ablehnende Antwort der Regierung auf die Motion hätte den Titel tragen können «Wissen ist Macht», die niemand gerne abgebe. Nicht gelten liess er das Argument des Mehraufwandes, den das Prinzip mit sich bringe. Dieser komme der Bevölkerung zugute und sei daher zu akzeptieren.

Guido Cotter (SP) sagte, die bestehende Bestimmung zur Transparenz sei zu knapp, es brauche eine klare, kurze Regelung, vor allem des passiven Informationsrechts.

Luzern schweizweite Ausnahme

In der Zentralschweiz haben Nidwalden, Uri, Zug und Schwyz das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Der Kanton Luzern hielt zuletzt im vergangenen Juni am Geheimhaltungsprinzip fest, als sich das Parlament gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips aussprach, und ist nach dem Ja in Obwalden nun der einzige Kanton in der Schweiz, der nichts von einem Öffentlichkeitsprinzip wissen will.

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