Erfolg für die bürgerlichen Parteien im Basler Parlament. Sie fanden knappe Mehrheiten für fünf Motionen, die sich alle für Liegenschaftsbesitzer einsetzen. Die Vorstösse zielen darauf ab, die Kriterien für die Berechnung des sogenannten Eigenmietwerts zu ändern. Und zwar so, dass dieser bei der Einkommenssteuer weniger stark ins Gewicht fällt.
Auslöser für die Vorstösse ist die Neubewertung der Liegenschaften, die Finanzdirektorin Eva Herzog Anfang Jahr angekündigt hat. Die Liegenschaften wurden vor 15 Jahren letztmals bewertet und sollen der aktuellen Marktsituation angepasst werden.
Da mit der Neubewertung sowohl die Vermögenssteuer wie auch die Einkommenssteuer für Hausbesitzer steigt, sagten ihr die bürgerlichen Parteien den Kampf an. Mit ihren Vorstössen wollten sie erreichen, dass der Eigenmietwert anders berechnet wird und die Folgen der Liegenschafts-Neubewertung kompensiert werden. «Wenn die vorliegenden Motionen nicht angenommen werden, können sich viele Leute die eigenen vier Wände nicht mehr leisten», warnte FDP-Grossrat Christoph Haller.
Vorgeschichte
SP-Finanzdirektorin Eva Herzog gab zu bedenken, dass mit einer Umsetzung der Forderungen die Vorgaben des Bundesgerichts nicht eingehalten werden könnten. Dieses verlangt einen Eigenmietwert von mindestens 60 Prozent des Marktwerts: «Darunter können wir nicht gehen.» Ihr Parteikollege Ruedi Rechsteiner argumentierte, dass Hausbesitzer bei der heutigen Zinssituation die grossen Profiteure seien. «Wenn wir Steuergeschenke machen wollen dann so, dass alle davon profitieren. Aber bitte keine Geschenke an die Hausbesitzer.»
Der Rat überwies letztlich alle fünf Vorstösse an die Regierung. Das jeweils knappe Abstimmungs-Ergebnis ist ein Abbild der aktuellen Kräfteverhältnisse im Kantonsparlament, wo die Bürgerlichen bei finanz-politischen Vorlagen auf die Unterstützung der Grünliberalen zählen können.