Dieser Entscheid sei einstimmig gefallen. Mitte November des letzten Jahres hat Peter Müller im Parlament den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission, Hanspeter Weibel, angegriffen. Er hat dabei auch Interna aus der Geschäftsprüfungskommission von sich gegeben.
Das Büro des Landrats findet eine Strafverfolgung deshalb aber unnötig. Das Handbuch der GPK unterstehe nicht dem Amtsgeheimnis. Peter Müller habe sich schlicht eine emotionale Entgleisung geleistet. Dafür sei eine Entschuldigung nötig. Diese hat Peter Müller bereits in Aussicht gestellt.