Damit Maiensässe zu Wohnzwecken genutzt werden können, muss das Bundesgesetz über die Raumplanung angepasst werden. Dieses Ziel verfolgt die Standesinitiative, welche die Bündner Regierung im Auftrag des Grossen Rates beim Bund einreichte.
Wie die Bündner Regierung am Mittwoch mitteilte, verlangt die Standesinitiative konkret, dass im Raumplanungsgesetz der Bestandesschutz der ausserhalb der Bauzone gelegenen Bauten erweitert wird. Landwirtschaftlich nicht mehr genutzte, altrechtliche Maiensässbauten sollen massvoll zum Wohnen umgenutzt werden können, solange ihre Identität gewahrt bleibt.
Im Kanton Graubünden prägten die Maiensässbauten das Landschaftsbild stark, betonte die Regierung. Die Bauten zerfielen, wenn sie nicht mehr genutzt würden. Die Eigentümer hätten in der Regel kein Interesse daran, eine Baute zu unterhalten, die keinen Zweck mehr erfülle.