- Nachdem der Grosse Rat am Mittwoch die Gültigkeit der Initiative beschlossen hatte, wurde diese abgelehnt.
- Dem Gegenvorschlag stimmte das Parlament mit grossem Mehr zu.
- Wie die Initianten im Vorfeld versprochen hatten, wollen sie das Volksbegehren zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen. Definitiv werden sie bei der nächsten Sitzung am 14. Februar entscheiden.
Die Massnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen, die gemäss Bundesrecht zwingend mit einer Renaturierung von Flüssen und Bächen einhergehen müssen, dürften nicht auf Kosten von Landwirtschaftsland gehen, hatten die Initianten verlangt. Oberstes Prinzip im Gegenvorschlag, der auf dem Grundsatz des Bundesgesetzes über den Wasserbau basiert, bleibt laut der vorberatenden Kommission der Schutz vor Hochwasser.
Zusätzlich werden im kantonalen Gesetz aber auch der haushälterische Umgang mit Kulturland und der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen geregelt. Der neue Absatz schreibt auch einen «wirtschaftlichen Einsatz finanzieller Mittel» vor.
Aufgeführt sind zudem die Interessen der Fischerei, der Forstwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Raumentwicklung und der Wasserwirtschaft.