- Wenn Demonstrationen in Gewalt ausarten, soll den Organisatoren auch ein Teil der Polizeikosten verrechnet werden - so will es das Solothurner Kantonsparlament.
- Mit 71 zu 25 Stimmen hat der Kantonsrat einen Vorstoss aus den Reihen der SVP gutgeheissen.
- Im Rat zeigte sich ein Links-Rechts-Graben. Während die bürgerliche Ratsseite den Vorstoss begrüsste, betonte die Linke die Wichtigkeit der Meinungsäusserungsfreiheit.
Auslöser für den SVP-Vorstoss war eine Demonstration im Oktober 2017. Damals zogen 200 Linskautonome durch die Stadt Solothurn. Der Polizeieinsatz kostete 285'000 Franken.
Es könne nicht sein, dass immer nur der Steuerzahler bluten müsse, wenn solche Demonstrationen in Gewalt ausarteten, argumentierte ein SVP-Sprecher. Es sei richtig, gewalttätige Demonstranten zur Kasse zu bitten.
Die Demonstration vom Oktober 2017 in Solothurn blieb friedlich, es gab keine Sachbeschädigungen. Und das sei bei den allermeisten Demos im Kanton Solothurn der Fall, betonte ein SP-Sprecher. Die Bürgerlichen verlangten eine Regelung für etwas, das gar kein Problem sei.
Warnung vor zu grossen Hoffnungen
Die Solothurner Regierung unterstützte eine Regel, um Polizei-Kosten an gewalttätige Demonstranten verrechnen zu können. Sie warnte gleichzeitig aber auch, man dürfe sich nicht grosse Hoffnungen machen.
Zum einen dürfen die Kosten gemäss einem Bundesgerichtsurteil nur moderat an die Demo-Organisatoren abgewälzt werden. Es dürfe niemand abgeschreckt werden, eine Demonstration zu organisieren, sagte das Bundesgericht zu einer entsprechenden Regelung im Kanton Luzern.
Zum anderen müsse einem einzelnen Demonstranten genau nachgewiesen werden können, dass er Schäden verursacht hat. Und das sei in der Praxis extrem schwierig, sagte die Solothurner Regierung.