- Im Kanton Luzern soll die Polizei Betriebe im Rotlichtmilieu jederzeit betreten und kontrollieren können. Der Kantonsrat hat sich deswegen am Dienstag für eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe ausgesprochen.
- Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind nur kleine Etablissements mit höchstens zwei Mitarbeitenden. Die Regierung wollte nur Ein-Personen-Betriebe davon ausnehmen, unterlag im Rat aber.
- Hintergrund der strengeren Kontrollen ist, dass laut Schätzung der Polizei im Kanton Luzern rund ein Drittel der 600 Sexarbeitenden illegal im Land sind oder arbeiten.
80 Prozent der Sexbetriebe können nicht kontrolliert werden, weil sie nicht gastgewerblich bewilligungspflichtig sind und kein ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung besteht. Die neuen Regeln im Gewerbepolizeigesetz werden es der Polizei ermöglichen, die Sexbetriebe jederzeit betreten zu können, um die neue Bewilligungspflicht zu überprüfen.
Nur Grüne dagegen
Die Änderungen waren im Luzerner Kantonsrat grundsätzlich unbestritten – das Parlament stimmte mit 95 zu 13 Stimmen zu. Dagegen waren nur die Grünen, weil es sich um ein «reines Kontrollgesetz» handle, wie Hans Stutz sagte. Dabei wären Beratungsangebote gerade für Sexarbeiterinnen sehr wichtig.
Die Bewilligung soll für fünf Jahre ausgestellt werden. Erteilt wird sie der Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist, dem Mieter der Räumlichkeiten, in denen Sexarbeit angeboten wird oder aber dem Vermieter oder Eigentümer. Keine Bewilligung erhalten Personen, die wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution bestraft sind.