Die beiden Angeklagten hätten die «teuflischen Tatpläne» im Gefängnis ausgeheckt. Dort hätten sich die Männer angefreundet. Der eine habe sich die Tat ausgedacht, der andere sie ausgeführt, erklärte der Staatsanwalt vor Gericht.
Unterschiedliche Rollen
Für den Ankläger ist klar: «Lenker und Denker» sei der ältere der beiden Männer gewesen. Mit der Androhung von willkürlichen Tötungen wollte der heute 39-Jährige sich selber freipressen. Deshalb soll er als Mittäter verurteilt werden.
Der heute 27-jährige zweite Angeklagte setzte die Pläne im Hafturlaub um: Er schickte dem Zürcher Kantonsrat ein Erpresserschreiben. Nach Ablauf des Ultimatums tötete er im Seefeld einen Mann. Sein Opfer hatte er zufällig ausgewählt.
Unterschiedliches Verhalten
Vor Gericht zeigte sich der jüngere Angeklagte erneut geständig. Der ältere bestreitet seine Beteiligung an der Tat und verweigerte am Prozess jede Aussage. Für beide Angeklagten fordert der Staatsanwalt eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Verwahrung wegen Mordes.
Dem widersprechen die Verteidiger. Der Verteidiger des geständigen Angeklagten machte geltend, sein Mandant habe aus Verzweiflung gehandelt. Er sei vom anderen Angeklagten manipuliert worden und habe sich in Gefahr gewähnt, wenn er seinem Freund nicht helfe. Deshalb sei eine 12-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung angemessen.
Verteidiger gegen Verteidiger
Der Verteidiger des zweiten Angeklagten machte demgegenüber geltend, sein Mandant habe mit der Tat nichts zu tun. Er sei zur Tatzeit im Gefängnis gewesen. Die Anklage stütze sich lediglich auf die Aussagen des jüngeren Angeklagten. Dies sei für eine Verurteilung nicht ausreichend. Sein Mandant müsse deshalb vollumfänglich freigesprochen werden.
Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Ob das Gericht bereits zu einem Urteil kommt, ist offen.