Ein 41-Jähriger Mann, der im Sommer 2016 kurz nach Mittag auf einer Mauer im Zürcher Seefeld-Quartier weilte und den Dampf seiner E-Zigarette inhalierte, wurde zufällig Opfer eines tragischen Tötungsdeliktes. Ohne Vorwarnung soll der damals 23-Jährige auf sein Opfer zugegangen sein und es erstochen haben. Der Beschuldigte und sein heute 40-jähriger Komplize müssen sich am Mittwoch und Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Das Vorgehen der beiden Männer sei skrupellos gewesen, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Beide sind wegen Mordes angeklagt. Ihnen droht lebenslange Haft. Der Staatsanwalt beantragt zudem für beide die Verwahrung.
Beschuldigter war im Hafturlaub
Die beiden Angeklagten kannten sich aus der Strafanstalt Pöschwies. Der mutmassliche Haupttäter befand sich zum Zeitpunkt des Tötungsdeliktes gerade im Hafturlaub. In einem Erpresser-Brief haben er und sein mutmasslicher Komplize angekündigt, ein zufälliges Opfer zu töten und ihre Freilassung gefordert. Der Jüngere der beiden Männer wollte aus seinem Hafturlaub nicht mehr zurückkehren und so seinen Mitinsassen freipressen.
Über ein halbes Jahr hat die Zürcher Kantonspolizei nach dem mutmasslichen Täter gefahndet. Er war international zur Verhaftung ausgeschrieben. Am 18. Januar 2017 ging er den Ermittlern dann im Kanton Bern ins Netz – durch Zufall. Die Berner Kantonspolizei ermittelte wegen versuchten illegalen Waffenkaufes im Darknet. Obwohl der heute 27-jährige Mann die Tötung vor längerem gestanden hat, kommt es erst jetzt zum Prozess. Die Untersuchung war sehr aufwendig, hiess es bei der Staatsanwaltschaft.
Kritik am Justizvollzug
Nach dem Tötungsdelikt war Kritik an den Verantwortlichen laut geworden. Die SVP sprach von «Verhätschelungspolitik». Die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrates GPK unterzog den Justizvollzug daraufhin einer eingehenden Prüfung. Die GPK hielt darauf in ihrem Schlussbericht fest, «dass der Justizvollzug im Kanton Zürich die Aufgaben und Entscheide, die beim Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen anfallen, korrekt bewältigt».