Darf das Büro des Gemeinderates einer Parlamentarierin vorschreiben, wie sie einen Vorstoss formulieren muss? Diese Frage führte in den vergangenen Monaten zu einem Rechtsstreit und bescherte dem Ratsbüro jüngst eine Niederlage. Wie das Ratsbüro nun in einer Mitteilung schreibt, will es den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksrates akzeptieren.
Darum geht es: Auslöser für die Debatte war ein Vorstoss der Gemeinderätin Susanne Brunner (SVP). Es geht darin um die Besetzung des Pfingstweidparks. Brunner verwendete im Vorstoss nur die männliche Form – erwähnte also ausschliesslich die «Besetzer» – nicht die «Besetzerinnen». Aus diesem Grund weigerte sich das Büro des Gemeinderates, den Vorstoss entgegenzunehmen. Denn laut Regeln des Gremiums müssen Vorstösse geschlechtergerecht formuliert sein.
Deshalb kam es zum Rechtsstreit: Mit der Rückweisung war Gemeinderätin Susanne Brunner nicht einverstanden. Sie wandte sich an das gesamte Stadtparlament. Doch die linke Ratsmehrheit gab der SVP-Politikerin nach einer emotionalen Debatte einen Korb: Solange der Vorstoss nur die männliche Form beinhalte, werde er im Rat nicht behandelt. Brunner sah darin ihre Sprachfreiheit beschränkt und legte Beschwerde beim Bezirksrat ein.
So entschied der Bezirksrat: In seinem Entscheid von Mitte Januar stützte der Zürcher Bezirksrat die SVP-Gemeinderätin. Das Ratsbüro hat laut Erstinstanz nicht die Kompetenz, solche sprachlichen Vorgaben zu machen. Der Bezirksrat entschied, der Vorstoss sei «mit unverändertem Wortlaut» an den Gemeinderat zu überweisen.
So reagierte jetzt das Ratsbüro: Das Büro des Zürcher Gemeinderates hat im Sprachenstreit nun eingelenkt. Wie es in einer Mitteilung schreibt, akzeptiert es den Entscheid des Bezirksrates. Das Ratsbüro empfiehlt dem Stadtparlament, das Verfahren nicht weiterzuziehen. Im Februar entscheidet der Gemeinderat über diesen Antrag.