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Das Aargauer Energiegesetz ist ein Spagat zwischen ganz verschiedenen Meinungen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 10.05.2019. Bild: Imago
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Neues Aargauer Energiegesetz Weniger Verbote im zweiten Anlauf

  • Mit dem neuen Energiegesetz sollen die Vorgaben der nationalen Energiestrategie 2050 im Aargau umgesetz werden.
  • Zentral dabei sind Massnahmen im Gebäudebereich, beispielsweise die Isolation von Gebäuden, sowie Heizung und Warmasserversorgung.
  • Im Vergleich zum ersten Entwurf des neuen Energiegesetzes hat der Aargauer Regierungsrat nun verschiedene Massnahmen abgeschwächt oder gestrichen und reagiert damit auf die breite Kritik an der ersten Vorlage.

Eine wahre Flut von Antworten, Eingaben, Ergänzungen und Wünschen prasselte auf die Aargauer Regierung ein, nachdem sie im April 2018 ihren Entwurf für die Erneuerung des Aargauer Energiegesetzes veröffentlicht hatte. Insgesamt trafen 154 Stellungnahmen ein – von Parteien, Verbänden, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen – so viele wie kaum jemals.

Der Tenor der Rückmeldungen war eindeutig zweideutig. Richtig zufrieden zeigte sich kaum jemand mit dem Energiegesetz, dies jedoch aus sehr unterschiedlichen Gründen. Den bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft gingen die neuen Vorschriften deutlich zu weit, auf linksgrüner Seite wollte man mehr, die politische Mitte verlangte mehr Flexibilität und den Blick fürs grosse Ganze und Gemeinden befürchteten mehr Bürokratie im Baubewilligungsverfahren.

Der Aargauer Regierungsrat musste also nochmals über die Bücher und überarbeitete das Energiegesetz. Für den zweiten Anlauf hat Energiedirektor Stephan Attiger dem Gesetz einige Zähne gezogen, so dass der zweite Anlauf nun zahmer daherkommt.

Im Herbst wird das Kantonsparlament das neue Aargauer Energiegesetz ein erstes Mal diskutieren, dann zeigt sich, ob es im zweiten Anlauf nun besser ankommt.

Das beinhaltet das neue Aargauer Energiegesetz

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Zentral im neuen Energiegesetz sind Massnahmen im Gebäudebereich. Wohnhäuser, Gewerbe- und Industrieliegenschaften verbrauchen rund die Hälfte der Gesamtenergie in der Schweiz und sind somit auch für einen beträchtlichen Teil des CO2-Ausstosses verantwortlich.

Mit verschiedenen Massnahmen möchte die Aargauer Regierung hier Verbesserungen erzielen. Unter anderem:

  • Bessere Energieeffizienz bei Neubauten: Einerseits werden die Vorschriften für die Gebäudehülle, also die Isolation, verschärft. Andererseits sollen Neubauten einen Teil der benötigten Energie selber produzieren.
  • Beim Ersatz von Ölheizungen gibt es Einschränkungen, der Einbau neuer Ölheizungen ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. In der Regel sollen beim Heizungsersatz erneuerbare Energien zum Zug kommen.
  • Zentrale Elektro-Boiler für die Warmwasseraufbereitung müssen innert 15 Jahren durch ein anderes System ersetzt werden.

Gestrichen bzw. abgeschwächt wurden verschiedene Massnahmen im Heizungsbereich:

  • Zentrale und dezentrale Elektroheizungen bleiben weiterhin erlaubt und dürfen auch ersetzt werden.
  • Hauseigentümer dürfen nicht zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises verpflichtet werden.

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