Heute gilt in Nidwalden ein ordentliches Pensionsalter von 65. Der Landrat möchte das ändern und hat am Mittwoch nach erster Lesung die Personalgesetzgebung mit 38 zu 17 Stimmen entsprechend angepasst.
Neue Regeln im Personalgesetz
Nidwaldner Staatsangestellte sollen einfacher über das Pensionsalter 65 hinaus weiterarbeiten können. Neu soll es für Nidwaldner Kantonsangestellte möglich sein, das Arbeitsverhältnis bis zum 70. Altersjahr weiterzuführen. Wird eine pensionierte Person beschäftigt, wird dies in einem neuen Arbeitsverhältnis geregelt. Sie kann neu weiter in der Pensionskasse versichert bleiben und damit eine höhere Rente erzielen.
Neu geregelt werden auch die vorzeitigen Pensionierungen. Ein genereller Anspruch auf eine Übergangsrente soll nicht mehr bestehen. Ein Arbeitnehmer, der auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand tritt, hat also keinerlei Anspruch mehr auf eine Überbrückungsrente. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich.