Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) wollte mit seinem Vorstoss die Verfassung so ändern, dass Kantons- und Regierungsrat wieder abgewählt werden könnten, um damit schnell politisch auf ausweglos erscheinende Zustände reagieren zu können. Motivation war die Finanzpolitik der letzten Jahre, die den Kanton Luzern «in einen Zustand des Stillstandes und des Abbaus» gebracht habe.
Die Anordnung von Neuwahlen von Regierungsrat und Kantonsrat soll erfolgen, wenn dies von 5000 Stimmberechtigten verlangt wird, bei einer Sammelfrist von 90 Tagen.
Ordentliche Wahlen ausreichend
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort ans Parlament fest, die Volksinitiative auf Abberufung des Kantonsparlaments sei eine aus dem 19. Jahrhundert stammende institutionelle Notbremse. «In der heutigen Zeit liessen sich kaum Umstände vorstellen, welche die Abberufung des gesamten 120-köpfigen Parlaments vor Ablauf der ordentlichen Legislatur rechtfertigen könnten.»
Volksinitiativen und Volksreferendum stellten die demokratische Mitsprache sicher. Alle vier Jahre fänden ohnehin Wahlen statt. Zudem wäre ein Abberufungsverfahren aufwendig und würde lange dauern. Eine solche Abwahl sei nur noch in den kantonalen Verfassungen von Bern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Tessin und Uri vorgesehen.