Das Reglement habe einen Handlungsspielraum offen gelassen, hielt die Regierung fest. Deshalb könne sie die Bezüge der Verwaltungsräte nicht zurückfordern. Die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates kommt nun in ihrer Untersuchung zu einem anderen Schluss. «Das Reglement war klar ausformuliert», sagte Kommissionspräsident Mischa Fuhrer am Montag im Kantonsrat.
Deshalb beurteilt die Kommission den regierungsrätlichen Entscheid als falsch. Diese hätte einen Teil der Honorare zurückfordern müssen, sagt Fuhrer. Nun wird sich daran aber nichts mehr ändern. Die Verwaltungsräte können heute nicht mehr dazu gezwungen werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission hätte sich gewünscht, dass die Verwaltungsräte diese Rückzahlungen freiwilligen leisten.
Mittlerweile hat die Regierung reagiert. Das Entschädigungsregelement wurde angepasst. So können künftig maximal 1000 Franken pro Tag als Sitzungsgeld verrechnet werden. Im Jahr 2012 waren es bis zu 3000 Franken.