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Nach Tötungsdelikt in Moschee vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 26.05.2016.
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Ostschweiz Moscheen-Mord in St. Gallen: 18 Jahre Gefängnis

Der Mann, der in einer Moschee 2014 in St. Gallen einen anderen Mann mit mehreren Schüssen getötet hat, ist wegen Mordes verurteilt worden. Das Strafmass: 18 Jahre Freiheitsentzug.

Ein 52-jähriger Serbe ist wegen Mordes in einer St. Galler Moschee zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im August 2014 einen 51-jährigen Schweizer erschossen, um seinen Bruder zu rächen.

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Einschätzungen von Redaktorin Martina Brassel (26.05.2016)
03:46 min
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Das Kreisgericht St. Gallen qualifizierte die Tat im Sinn der Anklage als Mord. Beim Strafmass blieb das Gericht zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte habe die Tat geplant und das arg- und wehrlose Opfer während des Freitagsgebets erschossen, sagte der Präsident des Kreisgerichts St. Gallen bei der Urteilseröffnung am Donnerstagabend. Sein Motiv sei Blutrache gewesen.

Blutrache als Gewohnheitsrecht

Der Bruder des Angeklagten war vor 19 Jahren in Walenstadt SG bei einem Streit zwischen drei albanisch-stämmigen Männern – dem Angeklagten, dessen Bruder und dem späteren Opfer – erstochen worden. Der mutmassliche Täter, ein ehemaliger Freund und Arbeitskollege des Angeklagten, wurde damals wegen Notwehr freigesprochen. Der Angeklagte akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht, wie er vor Gericht sagte.

Der Kanun

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Als Kanun wird das albanische Gewohnheitsrecht bezeichnet. Die Blutrache ist Teil davon. Es gibt laut dem Kanun aber auch Möglichkeiten, die Blutrache – zumindest für eine bestimmte Zeit – auszusetzen. Dabei ist das Prinzip der «Besa» wichtig. Ein Aspekt der Besa ist, dass sie von der Blutrache Bedrohte für gewisse Zeiten schützt.

Laut Anklage wurde ehemalige Kollege zum Feind, weil er sich nie um die sogenannte Besa (Friedensgelöbnis nach dem albanischen Gewohnheitsrecht «Kanun») bemühte. Auslöser der Tat sei gewesen, dass der Angeklagte das spätere Opfer einige Wochen vor der Tat im gemeinsamen Heimatland sorglos über einen Markt spazieren gesehen habe. Dies habe den Angeklagten derart provoziert, dass er sich zur Selbstjustiz entschloss, sagte der Staatsanwalt.

«Wie eine Hinrichtung»

Nachdem der Angeklagte den Tatort ausgekundschaftet hatte, fuhr er am Tatnachmittag mit einer Pistole bewaffnet von seinem Wohnort am Walensee zur Moschee «El-Hidaje Islamische Gemeinschaft» in St. Gallen-Winkeln. Dort mischte er sich zuerst unter die Betenden. In der Pause holte der Mann die Waffe in seinem Auto, kam zurück und wartete, bis kurz vor Ende des zweiten Gebetsteils.

Dann ging er zu seinem Opfer und schoss aus nächster Nähe sieben Mal auf den knienden Mann. «Es war wie eine Hinrichtung», sagte der Staatsanwalt. Das Opfer war sofort tot. Nach der Tat hat der Schütze laut Zeugen zu den rund 30 schockierten Männern im Gebetsraum gesagt, sie hätten nichts zu befürchten. Er habe seinen Bruder gerächt.

Der Angeklagte gab die Tat zu. Er bestritt jedoch das Tatmotiv und verlangte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine Strafe von höchstens zehn Jahren. Der Angeklagte habe nach einem Albtraum grosse Angst vor seinem Feind gehabt und ihn unter dem Einfluss einer Angstpsychose erschossen, sagte der Verteidiger.

«Wenn ich meinen Bruder hätte rächen wollen, hätte ich dies sofort nach dessen Tötung getan», sagte der Angeklagte. Er habe mit dem Mann, der ihn erstochen hatte, reden wollen.

Die Pistole habe er erst in letzter Minute eingepackt «weil diese mit wollte». Er habe jedoch nicht gewusst, ob die Waffe, die er seit Jahren illegal besass, geladen war. Das Gericht glaubt dem Beschuldigten dies nicht, weil die Polizei DNA-Spuren des Täters am Magazin fand.

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